„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“
So steht es im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG Art. 2 Absatz 2). Damit wird allen Kindern, mit und ohne Förderbedarf, der Besuch einer weiterführenden Schule ermöglicht.
Da wir am CSG von diesem gesellschaftlichen Auftrag zur Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildung und sozial integrierten Leben überzeugt sind, orientiert sich der Unterricht am Prinzip der individuellen Förderung, der die Heterogenität als Chance, nicht als Hindernis sieht.
Die Familien der Kinder mit speziellem Förderbedarf wie z.B. im Bereich „Hören“, im Bereich „sozial-emotionale Störungen“ oder besonders im Bereich „Autismus – Spektrum/Asperger- Syndrom“ werden in Zusammenarbeit mit dem MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst), den Inklusions- und Beratungsteams der Schule und allen Lehrkräften gezielt unterstützt. In den zahlreichen Wahlkursen wie z. B. im Theaterspiel kann Inklusion zusätzlich ohne Leistungsdruck gelingen.
Dem Leitungs- und Lehrerteam am CSG ist Folgendes stets bewusst: Inklusion ist kein leichter oder immer konfliktfreier Weg. Dennoch setzen wir viel daran, allen Kindern und Jugendlichen einen „barrierefreien“ Schulbesuch bei uns am CSG zu ermöglichen.