Grundschüler/-innen sind daran gewöhnt, dass ihre Klassenlehrkraft fast den ganzen Vormittag für sie da ist. Am Gymnasium ist das anders; hier haben unsere Schüler/-innen viele Lehrkräfte. Damit die Kinder trotzdem so vollständig wie möglich in ihrem Wesen wahrgenommen und entsprechend gefördert werden können, findet ein fortwährender Austausch unter den Lehrkräften einer Klasse statt.
Erster Ansprechpartner ist für die Lehrkräfte – und auch für Sie liebe Eltern – immer der Klassenleitung. Aber auch die Lehrkräfte einer Klasse sind bei fächerspezifischen Fragestellungen für Sie da. Sie können sämtliche Kollegen wie folgt kontaktieren: Vorname.Nachname@csg-germering.de
Sollte es darüber hinaus Handlungsbedarf geben, steht Ihnen unser „B-Team“ (Beratungsteam) zur Verfügung; dieses besteht aus drei Personen:
Beratungslehrer und Übertrittscoach, Herr Tobias Barfuß (Themen: Übertritt, Schulwechsel etc.)
Schulpsychologe, Herr Wieland Kachel (Themen: Lese- und Rechtschreibstörung, Inklusion etc.)
Sozialpädagogin, N.N. (Themen: Probleme allgemein, Rat und Hilfe etc.)
Genauere Informationen hierzu finden Sie unter „Beratung“ ganz oben rechts auf dieser Seite.
Informationen des Beratungslehrers:
Zum Thema „Übertritt“ siehe Übertritt hier im ABC des CSG
Zum Thema „Einschreibung“ siehe Einschreibung hier im ABC des CSG
Informationen des Schulpsychologen:
Fragen zum Thema Lese- und Rechtschreibstörung am Gymnasium
Nein! Für den Übertritt an eine weiterführende Schule ist eigentlich immer eine Neutestung erforderlich. Am CSG wird aber ein Gutachten, wenn es aus dem zweiten Halbjahr der 4. Klasse stammt und somit aktuelle Testwerte vorliegen, in der Regel akzeptiert. Dadurch wird den Kindern die lange Prozedur von zwei Testungen in kurzem Abstand erspart.
Bitte wenden Sie sich zur Vorlage des Gutachtens unmittelbar zu Beginn der 5. Klasse an Herrn Wieland Kachel, den Schulpsychologen des CSG. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die rechtlichen Aspekte (Antragsstellung, Schweigepflichtsentbindung, Fragen der Gutachtengültigkeit) geklärt sowie konkrete Maßnahmen des Nachteilsausgleiches/Notenschutzes neu festgelegt. Der Nachteilsausgleich aus der Grundschule verliert damit seine Gültigkeit.
Alles, was nicht in den Bereich einer diagnostizierten Lese–Rechtschreibstörung fällt, gehört zu dem Bereich „sonderpädagogischer Förderbedarf“. Hierzu kann ein verbindlicher Nachteilsausgleich nach Antrag der Eltern und Weiterleitung durch die Schule nur von der zuständigen MB-Dienststelle ausgestellt werden. In vielen Fällen, insbesondere im Bereich sozial-emotionaler Behinderungen (z. B. Asperger-Syndrom), ist die Einbeziehung des mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) zur Erstellung eines Nachteilsausgleichs unabdingbare Voraussetzung.
Bei Schüler/-innen mit dem Asperger-Syndrom wird auf deren besondere Bedürfnisse bezüglich Lernvoraussetzungen und sozialer Integration eingegangen. Enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, MSD-Autismus, Schulbegleitung, Lehrerteam, Schulpsychologe u. a. sind für gelingende Inklusion unerlässlich. Je besser Kommunikation und Kooperation funktionieren, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn am CSG.