Die Fahrtkosten für den Schulweg werden in den Jahrgangsstufen 5 - 10 unter folgenden Bedingungen von den Landratsämtern erstattet: Wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als 3 km beträgt und es sich um das nächstgelegene Gymnasium handelt.
Dies trifft am CSG für die Schüler-/innen aus Alling, Geisenbrunn, Krailling und Stockdorf zu, für Schüler-/innen des musischen Zweiges auch aus anderen Gemeinden außerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck, sofern das CSG das zum Wohnort nächstgelegene musische Gymnasium ist.
Schüler-/innen aus Weßling und Wörthsee können ebenfalls einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs stellen, obwohl das CSG nicht das nächstgelegene Gymnasium ist.
Ab Jahrgangsstufe 11 gibt es nur dann eine kostenfreie Zeitkarte, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld haben oder wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bezogen werden (Ausnahmeregelungen siehe Information auf dem Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs).
Die Anträge werden dann (von der Schulverwaltung bestätigt) direkt an die Landratsämter zur Bearbeitung weiter geleitet.
Nähere Informationen und die Anträge gibt es hier.