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Hausordnung für das Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffenhofen

Ein reibungsloses Zusammenleben und Arbeiten in einer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Deswegen wird für den  geordneten Ablauf des Schulbetriebes gemäß Art.69 Abs. 4 Nr. 3 BayEUG und § 4 Abs. 1 GSO folgende Hausordnung erlassen:

In der gesamten Schulanlage übt der Schulleiter für den Schulaufwandsträger, im jeweiligen Klassen- oder Fachraum sowie bei Aufsichtstätigkeiten zusätzlich die zuständige Lehrkraft das Hausrecht aus.

Schulgelände

  1. Jeder, der sich auf dem Schulgelände aufhält, muss alle Gegenstände, die der Schule gehören, pfleglich behandeln. Er ist für die Sauberkeit von Schulgelände  und Schulgebäude voll verantwortlich.
  2. Wer nicht unmittelbar zur Schule gehört, darf sich nur mit Erlaubnis des Direktors, des Schulaufwandsträgers (Landratsamtes) oder des Hausmeisters auf dem  Schulgelände aufhalten.
  3. Das Schulgelände darf weder mit Autos oder Motorrädern noch mit Fahrrädern befahren werden, das gilt für alle, auch Besucher. Fahrräder sind auf den  ausgewiesenen Räumen abzustellen und zu verschließen. Mopeds und Motorräder von Schülerinnen und Schülern können auf den ausgewiesenen Plätzen  abgestellt werden. Der Abgang zur Turnhalle ist aus Sicherheitsgründen frei zu halten. Oberstufenschülern, die mit dem Auto zum Unterricht kommen, ist es nicht erlaubt, dieses auf dem durch Schranken gesperrten Lehrerparkplatz abzustellen.
  4. Die Sportanlagen dürfen nur zum Sportunterricht oder zu sportlichen Veranstaltungen betreten werden.
  5. Der Religionsraum (Zi. 138) ist ein Fachraum, der für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht sowie für den Ethikunterricht genutzt wird; hier gilt eine Fachraumschließung. Die Gestaltung obliegt den Religionsfachschaften; religiöse Symbole dürfen nicht entfernt werden. Verantwortlich dafür ist Frau Grad.

Ordnung im Schulgebäude

  1. Gegenstände, die der Schule gehören, müssen immer an den dafür vorgesehenen Plätzen ordnungsgemäß deponiert werden. Jede Schülerin und jeder Schüler ist grundsätzlich für ihr/sein persönliches Eigentum selbst verantwortlich. Für die Haftung von Schülerinnen und Schülern und Eltern gelten die Bestimmungen  des BGB.
  2. Gegenstände, welche die schulische Ordnung stören oder Mitglieder der Schulgemeinschaft gefährden oder belästigen können, dürfen nicht mitgebracht werden.  Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung.
  3. Das Anbringen von Plakaten, Werbezetteln, Informationsblättern etc. im Bereich der Schule muss vom Schulleiter genehmigt werden.
  4. Im Interesse der Hygiene und des Umweltschutzes sind alle Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu werfen. Verwertungsfähiges Papier ist vom übrigen Abfall in  den Klassenzimmern getrennt zu sammeln.
  5. Im Neubau der Naturwissenschaften, in den Gängen im Erdgeschoss, im 1. und im 2. Stock, vor dem Musiksaal sowie im Schulhof ist während des Unterrichts kein Aufenthaltsbereich, um Störungen zu vermeiden.
  6. Um die Energiekosten zu senken, achten alle darauf, dass in den Klassenräumen vor dem Verlassen das Licht ausgeschaltet wird; bei entsprechenden  Außentemperaturen sind bei Verlassen des Zimmers die Fenster zu schließen.
  7. Nach Unterrichtsschluss sind stets in allen Klassen- und Fachräumen die Stühle auf die Tische zu stellen, um die Reinigungsarbeiten zu erleichtern. Fenster und  Türen werden geschlossen, die Lichter ausgeschaltet. Die Tafel ist zu reinigen und der Boden vom losen Schmutz zu befreien. Festgestellte Schäden sind umgehend dem Hausmeister (Liste liegt im Sekretariat bereit) zu melden.

Unterrichtsbetrieb und Pausen

  1. Unterrichts- und Pausenzeiten:
    1.Stunde 07.50 Uhr – 08.35 Uhr 2.Stunde 08.35 Uhr – 09.20 Uhr Pause 09.20 Uhr – 09.35 Uhr 3.Stunde 09.35 Uhr – 10.20 Uhr 4.Stunde 10.20 Uhr – 11.05 Uhr Pause 11.05 Uhr – 11.20 Uhr 5.Stunde 11.20 Uhr – 12.05 Uhr 6.Stunde 12.05 Uhr – 12.50 Uhr Mittagspause 12.50 Uhr – 13.35 Uhr – der Unterrichtsbetrieb ruht i. d. R. 7.Stunde 13.35 Uhr – 14.20 Uhr 8.Stunde 14.20 Uhr – 15.05 Uhr 9.Stunde 15.05 Uhr – 15.50 Uhr 10.Stunde 15.50 Uhr – 16.35 Uhr Zwischen 07.50 Uhr und 09.20 Uhr findet kein Pausenverkauf statt. Für den Pausenaufenthalt stehen zur Verfügung:
    • Der neue Schulhof, auch vor dem Haupteingang bis zu den Fahrradabstellplätzen,
    • die große Aula,
    • das Schulgelände vor der Mensa,
    • nur die Gänge im Erdgeschoss
    Die Schüler(innen) dürfen folgende Bereiche nicht zum Pausenaufenthalt benutzen:
    • das 1. und 2. Stockwerk,
    • den Weg um die Turnhalle der Realschule,
    • Gehwege außerhalb des Schulgeländes entlang der Kreuzlinger Straße und am Masurenweg sowie der gesamte Bereich im und um das TSV – Gelände,
    • der Weg um die CSG – Turnhalle und zum Sportplatz, Parkplatz, Fahrradstellplätze.
  2. Während der Mittagspause (12.50 – 13.35 Uhr) stehen nur die Aula, der Schulhof und das Gelände vor der Mensa sowie die Betreuungsräume im ersten Stock  (nur für die Ganztagesbetreuung) als Aufenthaltsbereiche für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände während der Mittagspause (12. 50 Uhr bis 13.35 Uhr) mit schriftlicher Zustimmung der Eltern verlassen, um zu Hause die Mittagspause zu verbringen. Die Zustimmung der Eltern wird jeweils für ein Schuljahr erteilt; die Eltern übernehmen damit während der Mittagspause die aufsichtsrechtliche  Verantwortung. Den Eltern ist bewusst, dass die Lehrkräfte, die während der Mittagspause als Aufsichten eingeteilt sind, nur stichprobenartig überprüfen können,  für welchen Schüler, für welche Schülerin eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes vorliegt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 können in eigener Verantwortung während der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Während der kleinen Pausen am Vormittag darf keine Schülerin und kein Schüler das Schulgelände verlassen, auch niemand aus der Q11 und Q12.
  3. Die Klassenzimmer werden ab 7.40 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.
  4. Schülerinnen und Schüler müssen sich, sobald die Klassenzimmer aufgeschlossen sind und während des Unterrichts, grundsätzlich in den Klassenzimmern  aufhalten. Wenn der Lehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, so soll dies der Klassensprecher umgehend im Sekretariat  melden.
  5. Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Vor 7.40 Uhr und während der Freistunden kann sich jeder in der Aula aufhalten. Die Gänge sind freizuhalten. Das Verlassen des Schulgebäudes ist während der Unterrichtszeit nur den Oberstufenschülern der Q11 und der Q12 gestattet.
  6. Die Klassenleiter(innen) legen einen Ordnungsdienstplan fest. Der Ordnungsdienst sorgt für die Sauberkeit im Klassenzimmer und reinigt die Tafel vor beziehungsweise nach jeder Unterrichtsstunde; er holt vor Beginn des Unterrichts Kreide beim Hausmeister. Die Klassensprecher(innen) hängen den Stundenplan im Klassenzimmer aus und halten ihn auf dem neuesten Stand.
  7. Das Direktorat gibt eventuelle Stundenplanänderungen durch Infoscreen bekannt. Die Klassensprecher vergewissern sich täglich in der Pause, ob  Stundenplanänderungen für die Klassen angezeigt sind, und teilen dies der Klasse mit.
  8. Wenn ein(e) Schüler(in) erkrankt, so muss dies umgehend schriftlich der Schule angezeigt und am Tag der Rückkehr auf dem weißen Vordruck bestätigt werden. Im Falle einer Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich alle Schülerinnen und Schüler bei den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu  Stundenbeginn ab (Unterschrift der Lehrkraft) und lassen das Fehlen im Klassenbuch eintragen. Anschließend müssen sich die Schüler vom Direktorat befreien  lassen und ihre Krankheit im Sekretariat anzeigen (Eintrag in die Absentenliste).
  9. Ebenso sind Schul- und Schulwegunfälle umgehend auf den im Sekretariat erhältlichen Formblättern zu melden.
  10. Es ist auf angemessene Kleidung zu achten. Angemessene Schulkleidung ist als Zeichen respektvollen Umgangs zwischen Lehrern und Schülern zu verstehen. Auf provozierend freizügige Kleidung wie knappe Tops, tief ausgeschnittene Blusen, Unterhemden, kurze Badehosen oder extrem tief sitzende Hosen wird in der  Schule verzichtet. Bei wiederholten oder schwer wiegenden Verstößen können die Schülerinnen und Schüler durch den Schulleiter zum Umziehen nach Hause  geschickt werden.
  11. Die Absentenheftführer legen dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin jede Stunde das Absentenheft vor.
  12. Auf dem Schulgelände und besonders während des Unterrichts gilt ein generelles Nutzungsverbot für Handys und elektronische Speichermedien, besonders für  MP3 – Player oder i-pods. Diese müssen ausgeschaltet sein. Diese Geräte dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft eingeschaltet werden.

Rauchen und Alkohol

Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind innerhalb der Schulanlage und auch im näheren Schulumfeld verboten.

Sicherheit

Die Nutzung von Rollbrettern, Inline-Skates, Kickboards u. Ä. ist nicht gestattet. Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der hohen Unfallgefahr, z.B. Augenverletzungen, strengstens verboten. Bei Feueralarm sind die in den Klassenordnern niedergelegten Verhaltensregeln einzuhalten.

Sonstiges

Der Schulleiter kann, wenn dies zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder für schulische Veranstaltungen nötig ist, Ausnahmen von den in dieser Hausordnung  niedergelegten Regelungen verfügen. Diese Hausordnung gilt vorbehaltlich der Beachtung der Mitwirkungsrechte des Personalrates, des Schulforums und des Aufwandsträgers (vgl. § 4 Abs. 1 GSO) bis auf Weiteres.