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Informationen zur Neuaufnahme aus der Mittelschule oder Realschule

Allgemeine Informationen zum Übertritt finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Der Besuch des Gymnasiums setzt voraus, dass Ihr Kind für diesen Bildungsweg geeignet ist. Dies muss im Zeugnis durch die abgebende Schule vermerkt sein.

Die Aufnahme in den Musischen Zweig des Gymnasiums setzt zusätzlich eine einschlägige Begabung voraus, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Zeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist. Vereinbaren Sie hierfür bitte mit dem Fachschaftsleiter für Musik, Herrn Bulitta  ein Beratungsgespräch.

Markus.Bulitta@csg-germering.de

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe aus der Mittelschule:

Ihr Kind kann nach erfolgreichem Abschluss der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium übertreten. Für den Wechsel ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich.

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe aus der Realschule:

Nach Bestehen der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule ist ein Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe an das Gymnasium möglich. Hierfür benötigt ihr Kind eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik.

Bei Fragen hierzu können Sie sich an Frau Hollerbach wenden.